|
Wir sind ein Partnerunternehmen aller Krankenkassen. Hier erhalten Sie Informationen über Genehmigungsverfahren und Eigenanteilszahlungen
|
|
Fahrten zu stationären Behandlungen |
Alle Fahrten zu stationären Behandlungen mit mindestens einer Übernachtung im Krankenhaus sind nicht genehmigungspflichtig. In diesem Fall benötigen wir zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse lediglich einen sogenannten Taxischein je Fahrt von Ihrem einweisenden Arzt oder der Station des Krankenhauses. Für Sie wird bei dieser Fahrt lediglich der gesetzliche Eigenanteil fällig, sofern Sie keinen Befreiungsausweis besitzen. |
|
Fahrten zu ambulanten Behandlungen |
Alle Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen vorab von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Ausnahme: Patienten mit Pflegestufe 2 oder 3, sowie mit Behindertenausweis mit den Merkzeichen, aG, Bl oder H, haben die Möglichkeit, eine allgemeine Genehmigung für Fahrten zu ambulanten Behandlungen zu beantragen. Dies wird jedoch von den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt.
Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt einen Antrag zur Übernahme der Kosten für die anstehenden Fahrten ausstellen. Hierzu genügt eine "Verordnung einer Krankenbeförderung", auch Taxischein genannt, aus dem die voraussichtliche Behandlungsdauer sowie die Behandlungsfrequenz ersichtlich sind. Diesen reichen Sie formlos, mit der Bitte um Genehmigung, bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie erhalten im Regelfall kurzfristig die benötigte Genehmigung. Wir stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und übernehmen auch gerne für Sie die Beantragung der erforderlichen Genehmigung.
Wichtig ist jedoch, dass Sie trotz Dauergenehmigung für jede in Anspruch genommene Fahrt einen weiteren Taxischein brauchen.
|
|
Ambulante Chemotherapie |
Für Fahrten zur ambulanten Chemotherapie bedarf es immer einer Genehmigung Ihrer Krankenkasse. In den meisten Fällen wird der sogenannte "Taxischein" ohne Weiteres von Ihrer Behandlungseinrichtung ausgestellt. Dieser dient als Voraussetzung für die Genehmigung und wird von uns an die entsprechenden Genehmigungsstellen der Krankenkassen weitergeleitet. Im Regelfall erhalten Sie nach wenigen Tagen die Genehmigung per Post. Bitte geben Sie dem Fahrer die "Ausfertigung für den Transportunternehmer" bei der ersten Fahrt mit. |
|
Ambulante Strahlentherapie |
Für Fahrten zur ambulanten Strahlentherapie bedarf es immer einer Genehmigung Ihrer Krankenkasse. In der Regel wird der sogenannte "Taxischein" ohne Weiteres von Ihrer Behandlungseinrichtung ausgestellt. Dieser dient als Voraussetzung für die Genehmigung und wird von uns an die entsprechenden Genehmigungsstellen der Krankenkassen weitergeleitet. Nach kurzer Zeit erhalten Sie die Genehmigung per Post. Bitte händigen Sie dem Fahrer die "Ausfertigung für den Transportunternehmer" bei der ersten Fahrt aus. |
|
Gesetzlicher Eigenanteil bei Krankenfahrten |
Der gesetzliche Eigenanteil fällt, abhängig von Ihrer Krankenkasse, entweder bei jeder Fahrt oder nur für die erste und letzte Fahrt einer Behandlungsserie an. Sprechen Sie uns einfach an, wir nennen Ihnen gerne die Konditionen Ihrer Krankenkasse. Der gesetzliche Eigenanteil beträgt: - 10% des Fahrpreises,
- mindestens jedoch 5 Euro
- und höchstens 10 Euro
Der gesetzliche Eigenanteil wird entweder direkt vor Ort im Taxi gezahlt oder aber Sie erhalten von uns eine Eigenanteilsrechnung für die geleisteten Fahrten, jedoch nur bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze. Wenn Sie den Eigenanteil direkt beim Fahrer bezahlen, lassen Sie sich bitte eine Quittung ausstellen. Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie sie bei Ihrer Krankenkasse ein, da auch dieser Eigenanteil auf Ihre persönliche Belastungsgrenze angerechnet wird. Inhaber eines Befreiungsausweises sind selbstverständlich nicht zuzahlungspflichtig. Sollten Sie während einer Behandlungsserie den Befreiungsausweis erhalten, geben Sie uns bitte umgehend eine entsprechende Mitteilung.
|
|
Persönliche Belastungsgrenze |
Die persönliche Belastungsgrenze bezeichnet die Summe aller Zuzahlungen, die Ihnen seitens der Krankenkasse zugemutet werden kann. Die Belastungsgrenze richtet sich nach Art der Erkrankung und beträgt derzeit 2% des Jahresbruttoeinkommens eines Haushaltes und reduziert sich auf 1% bei einer chronischen Erkrankung. Daher ist es wichtig, dass Sie alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen, auch für Arzneimittel etc. sammeln und bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Nach Erreichen dieser Belastungsgrenze erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsausweis, der Sie von allen weiteren Zuzahlungen befreit. Bei vielen Krankenkassen ist es möglich die persönliche Belastungsgrenze vorab zu ermitteln und zu begleichen und sich somit für ein ganzes Kalenderjahr befreien zu lassen. Dies erspart Ihnen viel Zeit und Arbeit - erkundigen Sie sich einmal bei Ihrer Krankenversicherung. |
|
Privatpatienten |
Ihre Private Krankenversicherung erstattet Ihnen den vertraglich vereinbarten Teil Ihrer Krankenfahrten. Hierzu reichen Sie bitte wie gewohnt Ihre Zahlungsbelege ein.
Alle Fahrten werden im Taxi gegen Quittung oder gegen eine Kostenübernahmebestätigung auch auf Rechnung von Ihnen beglichen. Eine direkte Abrechnung durch unser Unternehmen mit Ihrer Privaten Krankenversicherung ist leider nicht möglich. |
|
|
|
|
|
|